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Investmentfonds Informationen

Was sind Investmentfonds?

Eine Fondsanlage benötigt eine Investmentgesellschaft sowie interessierte Anleger. Die Anleger investieren einen bestimmten Geldbetrag, der von der Investmentgesellschaft in einem Investmentfonds angelegt wird. Ein Investmentfonds besteht hierbei immer aus vielen verschiedenen Wertpapieren, so dass das Risiko eines Wertverlustes erheblich vermindert wird. Schon eine monatliche Einzahlung von nur 20 – 25 EUR ist für die Investition in einen Investmentfonds ausreichend. Aufgrund der Bündelung der zahlreichen Anlagebeträge ist es für die Investmentgesellschaft möglich, als Großkunde aufzutreten und so günstigere Konditionen für die Investitionen auszuhandeln als ein einzelner privater Anleger.

In Publikumsfonds kann jede Person investieren, während diverse Spezialfonds besonders für anlageinteressierte Institutionen vorgesehen sind. Während bei fast allen offenen Investmentfonds der Anleger formal Miteigentümer am Fondsvermögen wird, gilt bei offenen Immobilienfonds eine Besonderheit. Hier ist die Investmentgesellschaft selbst Eigentümer des Fondsvermögens und wird auch im Grundbuch eingetragen. Geschlossene Investmentfonds enthalten Beschränkungen, die es nur einer bestimmten Anzahl von Anlegern oder einem bestimmten Anlegerkreis gestatten, Fondsanteile zu erwerben oder zu veräußern. Geschlossene Fonds fallen nicht unter das Investmentgesetz wie es bei den offenen Fonds der Fall ist; sie werden meist als Gesellschaften ausgestaltet und richten sich nach den jeweiligen für die verschiedenen Gesellschaften geltenden Gesetzen.

Funktionsweise

Der Inhalt eines Investmentfonds – das können unter anderem Aktien, verzinsliche Wertpapiere oder auch Immobilien sein – wird von der Investmentgesellschaft nach verschiedenen Aspekten ausgewählt. Die Auswahlkriterien beinhalten diverse Chance-, Risiko sowie Sicherheitsaspekte. Besonders wert gelegt wird bei der Auswahl der Inhalte auf eine breite Streuung. Hiermit sollen eventuelle kurzfristige Schwächen einzelner Anteile durch stärkere Anteile aufgefangen werden.

Sie als Anleger kaufen also nicht eine einzelne Aktie, sondern investieren Ihr Vermögen zusammen mit einer bestimmten Menge anderer Anleger in einen Anteil eines Investmentfonds. Hierbei ist es möglich, eine regelmäßige Rate in den gemeinsamen „Topf“ einzuzahlen, oder auch einen Einmalbetrag. So ist jeder Anleger je nach Höhe seiner Investition zu einem größeren oder kleineren Teil am gesamten Fondsvermögen beteiligt.
Fondsanteile können bei Banken oder Finanzvertrieben erworben werden. Andere Vertriebsstellen sind freie Fondsvermittler, beim Börsenhandel oder per Direktkauf bei einer Investmentgesellschaft.

Um die Geschäfte mit den im Investmentfond enthaltenen Wertpapieren kümmert sich das Fondsmanagement. Natürlich werden regelmäßige Berichte erstattet. In der Regel wird ein Fonds von einem so genannten Fondsmanager gemanagt. Dieser entscheidet über die Inhalte des jeweiligen Fonds, wobei er Wert darauf legt, besonders Gewinn versprechende Wertpapiere in den Fonds zu holen. Bei passiv gemanagten Fonds dagegen wird der Gewinn nach einem festgelegten Index oder bestimmten Formeln bestimmt. Diese Fonds verursachen dem Anleger dadurch weniger Kosten, allerdings sind die Chancen auf eine hohe Rendite auch wesentlich geringer.

Investmentdreieck

Der Begriff „Investmentdreieck“ beschreibt die Beteiligten am Investmentfonds. Zum einen sind dies die inländischen sowie ausländischen Investmentgesellschaften, die Kapitalanlagegesellschaften. Zum anderen hat die Depotbank wichtige Aufgaben. Während die Kapitalanlagegesellschaften das Fondsvermögen verwalten, verwahrt die Depotbank dieses sicher, berechnet täglich die Anteilspreise an der Börse und achtet auf die Einhaltung der Anlagerichtlinien. Zur Sicherheit der Anleger wird dieses Investmentdreieck von einer staatlichen Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, überwacht.

Volkswirtschaftliche Funktionen des Investmentsparens

Der Auftrag der verschiedenen Investmentgesellschaften lässt sich hauptsächlich in drei Funktionen zusammenfassen: eine sozialpolitische Funktion (außerbetriebliche Vermögensbildung zum Beispiel als Altersvorsorge), eine finanzierungspolitische (Erhöhung der Finanzierungskraft von Unternehmen durch Anlagen, daher positive Entwicklung der Volkswirtschaft) und eine kapitalmarktpolitische Funktion (Stärkung und Stabilisierung des Kapitalmarktes durch den stattfindenden Handel).